Herzlichen Glückwunsch, Sie erwarten ein Baby!
Sie haben vielleicht einen Schwangerschaftstest schon zuhause gemacht und wir haben im Ultraschall schon eine kleine Fruchthöhle gesehen. Jetzt beginnt für Sie und Ihre Familie
eine unglaublich spannende Zeit. Eine bewusste und gesunde Lebensweise trägt viel dazu bei, dass Ihr Kind sich optimal entwickeln kann und dass Ihre Schwangerschaft so harmonisch verläuft, wie Sie sich das wünschen. Denken Sie
daran: Sie sind schwanger und nicht krank! Wir möchten Sie darin unterstützen, dass Sie Ihre Schwangerschaft genießen können – trotz der zweifellos mit der Schwangerschaft verbundenen „kleinen“ Unannehmlichkeiten. Mit einer abwechslungsreichen
Ernährung und dem Verzicht auf Alkohol und Nikotin schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine glückliche Schwangerschaft und ein gesundes Kind.
Wir unterstützen Sie darüber hinaus mit sinnvollen, aufeinander abgestimmten
Leistungen nach neuesten medizinischen Erkenntnissen, die wir in unserem Schwangerschafts-Programm zusammengefasst haben. Einige Bausteine dieses Programms ergänzen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, der in den
Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen zusammengefasst ist (www.g-ba.de).
Nach der Feststellung der Schwangerschaft wird bis zur 10. SSW der Geburtstermin anhand der letzten Monatsblutung und der im Ultraschall gemessenen Größe des Kindes festgelegt. Im Ultraschall um die 10. SSW erkennen wir
auch, ob es sich vielleicht doch um Zwillinge handelt, wir sehen das schlagende Herz des Kindes und die Bewegungen aller vier Gliedmaßen. Danach wird alle 4 Wochen eine Kontrolluntersuchung durchgeführt. Um die 20. SSW bietet Ihnen
die Krankenkasse einen erweiterten Ultraschall zur Abklärung der normalen Morphologie des heranwachsenden Kindes an. Nach dem dritten Pflichtultraschall um die 30. SSW werden die Kontrolluntersuchungen alle 2 Wochen stattfinden
und ein CTG (Cardio-Toko-Gramm= Herztonkurve und Wehenschreiber) geschrieben. Sollte Ihr Kind sich etwas Zeit lassen und den Geburtstermin vorübergehen lassen, kommen Sie all 2 Tage in die Praxis zur Kontrolle. Von diesen allgemeinen
Regeln muss bei besonderen Risiken in der Anamnese oder Auffälligkeiten bei Untersuchungen natürlich individuell abgewichen werden.
Das können wir für Sie tun: Im ersten Schwangerschaftsdrittel ( bis zur 12. SSW) individuelles Beratungsgespräch Blutzuckerscreening Test auf Ringelröteln Test auf Windpocken Test auf Toxoplasmose Test auf Schilddrüsenfunktionsstörung
Laborwerte und Untersuchungen auf besondere Risiken wie Fehl-bzw. Frühgeburt, Gestose, Mangelentwicklung NIPT – nicht invasiver Pränataltest. Feststellung chromosomaler Störungen durch Untersuchung von kindlichen Zellen im mütterlichen
Blut Ersttrimesterscreening und Nackentransparenzmessung zur Einschätzung des individuellen Risikos für eine Trisomie 13, 18 und 21 (Labor)
Im zweiten Schwangerschaftsdrittel: (bis zur 25. SSW) Untersuchung des
Blutflusses der Gebärmutter mittels Doppler (ca. 22 SSW) Blutzuckerscreening Test auf Toxoplasmose (Kontrolle, falls der erste Wert dies erforderlich macht) Prüfung des Gebärmutterhalses mit Ultraschall Zusätzliche 2D/3D/4D Ultraschalluntersuchung
(Speicherung auf CD möglich) Besprechung über die Gewinnung und Aufbewahrung von kindlichen Stammzellen aus Nabelschnurblut für eine spätere medizinische Versorgung
Im dritten Schwangerschaftsdrittel: (bis zur Entbindung)
Blutzuckerscreening CTG (Cardio-Toko-Gramm) Test auf Streptokokken-Bakterien und Pilze Akupunktur zur Vorbereitung auf die Geburt
Die gesetzliche Krebsvorsorge (kleine KV) umfasst, ab dem vollendeten 20. Lebensjahr: Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitals. Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust. Ab dem vollendeten
50. Lebensjahr: zusätzliche rektale Tastuntersuchung und Test auf verstecktes Blut im Stuhl Die erweiterte Krebsvorsorge (IGEL-Leistung) umfasst: Ultraschalluntersuchung des inneren Genitales Ultraschalluntersuchung der Brüste,
Test auf verstecktes Blut im Stuhl (Immunologischer Suhltest) Dünnschichtzytologie /Sensitiver Abstrich Thin Prep / HPV-, Beckenultraschall kleinste Veränderungen an den Eierstöcken, der Gebärmutter und der Harnblase können durch
eine Ultraschalluntersuchung diagnostiziert werden. Dies ist eine wichtige empfohlene Untersuchung, die aber nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird. Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonographie), verbessert
die Zuverlässigkeit der gesetzlichen Brustkrebsvorsorgeuntersuchung durch zusätzlichen Einsatz einer schmerzfreien, sehr präzisen Technik. So können schon früh gutartige und bösartigen Befunde unterschieden und nicht-tastbare Veränderungen
erkannt werden. Immunologischer Stuhltest. Bietet höchste Sicherheit beim Ausschluss von Darmkrebs durch Nachweis eines spezifischen Tumormarkes (ideal für Patienten mit Hämorrhoiden). Dünnschichtzytologie (Spezieller Krebsabstrich
vom Gebärmutterhals) Bietet Ihnen eine größere Sicherheit in der Gebärmutterkrebsvorsorge. HPV-Test Zusatzuntersuchung um HPV-Viren auszuschließen, da HPV-Viren das Risiko für Gebärmutterhalskrebs erhöhen. Hormonspiegel, zur Überprüfung
des Hormonstatus (prä-/peri-/postmenopausal) und der eigenen Fruchtbarkeitsreserve. HIV und Hepatitistest auf Wunsch des Patienten bzw. als Kassenleistung während der Schwangerschaft – zu Ihrer Sicherheit und der Ihres Partners.
Planen Sie eine Schwangerschaft? Dann sollten Sie vorher folgende Aspekte klären: Rötelntest, Windpockentest, spezielle Schilddrüsentests, wichtige Impfungen vor der Schwangerschaft, Folsäuresubstitution 3-4 Monate vor der Konzeption
empfohlen.
In unserer Praxis werden Sie ausführlich über die verschiedenen Antikonzeptiva individuell beraten. Was wir für Sie tun können: Einlage einer Kupferdrahtspirale, Hormonspirale (Mirena-Spirale), Lagekontrolle durch Ultraschall, Mechanische Verhütung (einschl. Diaphragmaanpassung), Verhütungsring, Implantat (Implanon), Verhütungspflaster, Antibabypille (Mikropillen, Minipillen, 2-3 Phasenpillen), Dreimonatsspritze, Pille danach, Sterilisation
Gedacht für junge Damen, die nicht unbedingt ein medizinisches Problem haben, aber gerne Informationen hätten über Periode und Zyklus, Verhütung und Liebe/Sexualität, was geht denn da ab beim Frauenarzt …... Die Mädchensprechstunde wird von einer Frauenärztin durchgeführt. Du kannst deine Freundin mitbringen. Du kannst gerne nur zum Fragen kommen, Dir Informationen verschaffen (ohne Untersuchung). Wir zeigen Dir auch gerne unsere Untersuchungsmöglichkeiten. Selbstverständlich sind wir zum Schweigen verpflichtet.
Schon länger ist bekannt, dass humane Papillomviren (HPV) eine Reihe von Krankheiten auslösen. Neben dem Zervixkarzinom bzw. Gebärmutterhalskrebs können dies Genitalwarzen aber auch Krebserkrankungen der Scheide und des äußeren Genitalbereichs sein. Etwa ein Fünftel der Infektionen verläuft chronisch, d.h. das Virus verbleibt in der Schleimhaut und kann dort unterschiedliche Veränderungen bis hin zum unkontrollierten Zellwachstum hervorrufen. Infektionen mit HPV sind die am häufigsten sexuell übertragbaren Virusinfektionen. Bereits die durch HPV verursachten Krebsvorstufen können insbesondere für junge Frauen, bedrohlich sein. Papillomviren sind sehr weit verbreitet. Rund 70% der sexuell aktiven Bevölkerung infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit den Viren. Kondome verringern zwar das Risiko, bieten jedoch keinen sicheren Schutz. Spezielle Risikogruppen gibt es nicht, so dass jede Frau einer durch HPV verursachten Erkrankung vorbeugen sollte. Den besten Schutz bietet die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Daher ist die Impfung bereits für junge Mädchen ab 12 Jahren zu empfehlen. Aber auch später schützt die Impfung vor Virustypen, mit denen noch kein Kontakt bestand. Seit Oktober 2006 ist der erste Impfstoff gegen vier Virentypen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, zugelassen. Die Impfung ist ein echter Meilenstein in der Krebsprävention. Nach Einführung war die Impfung zunächst nur als individuelle Gesundheitsleistung erhältlich. Inzwischen übernehmen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Impfung bei Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Einige Krankenkassen übernehmen die Impfung bis zum 26. Lebensjahr. Die neuesten Studien zeigen, dass die Wirksamkeit der Impfung besser ist, wenn sie im jüngeren Alter durchgeführt wird. Gerne beraten wir Sie über diese neue Impfung und über den richtigen Zeitpunkt. Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis mit
Ca. 10-15% der Paare im gebärfähigen Alter leiden unter einer ungewollten Kinderlosigkeit. In ca. 30% der Fälle liegt die Ursache der Sterilität bei beiden Partnern, in den restlichen 70% der Fälle liegt die Ursache jeweils zur Hälfte bei den Männern oder den Frauen. Ob eine Therapie der Sterilität erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. organische Ursachen, Alter und Hormonstatus, ab. Wir beraten Sie gerne in unserer Praxis und stehen Ihnen mit folgenden Zusatzleistungen zur Verfügung: Hormonstatus Ferti-Check (Hormonstatus + US + vag. Untersuchung) Spezielle Untersuchungen auf Entzündungen des Genitales Spezialuntersuchung bei Frauen nach häufigen Fehlgeburten diagnostische und therapeutische Hysteroskopie (Spiegelung der Gebärmutterhöhle) Bauchspiegelungen zur Überprüfung der Durchlässigkeit der Eileiter Operative Sterilitätsbehandlungen (z.B. Laparoskopische Entfernung von Myomknoten, Endometriose, Fehlbildung von Genitalorganen) durch MIC bis zur Operation am offenen Bauch Hormonsubstitutionstherapie Zyklusmonitoring
Viel diskutiert und viel geschmäht. Unsere Praxis bekennt sich zu den IGEL-Leistungen, die wir anbieten. Wir bieten Ihnen nur das an, wovon wir überzeugt sind, dass wir dadurch eine Verbesserung der Vorsorge/Therapie für Sie erreichen können. Selbstverständlich haben wir kein Problem damit, wenn Sie auf diese Leistungen verzichten wollen. Keiner wird Sie zu dem Einkauf irgendeiner Leistung drängen oder Ihnen Angst machen wollen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat mit der Bundesärztekammer einen IGEL-Kodex aufgestellt, den wir voll unterstützen und an den wir uns nachweislich auch halten. Es ist unstrittig, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen beschränkt ist und sinnvolle Untersuchungen und Therapien nicht von ihnen bezahlt werden. Als Beispiel mag der Test auf Schwangerschaftdiabetes herhalten, der jahrelang eine IGEL-Leistung war und erst seit März 2012 von den Kassen bezahlt wird. So werden sicher noch einige – heute als unnötig oder sogar als gefährlich titulierte Leistungen – irgendwann Eingang in den Leistungskatalog der Kassen finden. Welche Untersuchung für Sie persönlich sinnvoll ist und in welchen Abständen sie durchgeführt werden sollte, ist von vielen Faktoren abhängig.Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und beraten Sie individuell. Ganz gleich wofür Sie sich entscheiden, nehmen Sie sich die Zeit und überlegen Sie in Ruhe, wie wir Sie unterstützen können. Sie können sich jederzeit an uns wenden. Wir nehmen Ihre Fragen und Wünsche ernst.